Herzlich Willkommen bei der WBV Vilshofen-Griesbach
Vegetationsaufnahme
Anlässlich der in diesem Jahr stattfindenden Vegetationsaufnahme inklusive der "Revierweisen Aussagen" haben wir einige interessante Artikel aus der Fachpresse zu diesem Thema für Sie zusammengestellt:
Artikel aus "Der bayerische Waldbesitzer" 2/2012 :
Faltblatt der Staatsforstverwaltung:
Staatsminister Helmut Brunner informiert:
Weiterentwickeltes forstliches Gutachten 2012
Christian Ammer, Thorsten Vor, Thomas Knoke, Stefan Wagner
Steuerliche Änderungen Forstwirtschaft
Steuerliche Änderungen Forstwirtschaft ab 2012
Die bisherige Regelung zur Begünstigung außerordentlicher Holznutzungen ist im Rahmen des „Steuervereinfachungsgesetzes 2011“ deutlich vereinfacht und auf eine neue Grundlage gestellt worden.
Die wichtigsten Punkte sind:
• Pauschale Gewinnermittlung für Forstwirtschaft (§51 EStDV)
• Anwendbar für Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 oder §13 a
EStG
• Aber nicht mehr, wenn mehr als 50 ha Wald vorhanden sind
• Verkauf auf dem Stamm/Stock, Absenkung der Betriebsausgabenpauschale von bisher 65% auf 55%
• Verkauf von eingeschlagenem Holz, Absenkung der Betriebsausgabenpauschale von 40% auf 20%
• Aber künftig können Wiederaufforstungskosten und evtl. Buchwertminderungen für den Baumbestand zusätzlich neben der Betriebsausgabenpauschale abgezogen werden
• Diese Neuerungen gelten ab dem Wirtschaftsjahr 2012/2013 bzw.2012
• Begünstigte Einkünfte bei außerordentlichen Holznutzungen (Kalamitätsnutzung) nach §34 b EStG:
• Künftig wird nur noch zwischen ordentlichen und außerordentlichen Nutzungen unterschieden
• Die Vorschrift des §34 b Abs.1 des EStG definiert den Begriff der außerordentlichen Holznutzungen neu. Die sind künftig in der Praxis nur noch Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen). Die Begünstigung für Holznutzungen aus privatwirtschaftlichen Gründen (=größere Holzeinschläge) ist damit entfallen
• Diese ordentlichen Holznutzungen ( aus privatwirtschaftlichen Gründen ) unterliegen künftig den allgemeinen Besteuerungssätzen. Einschläge aus privatwirtschaftlichen Gründen ( ZB. Deckung eines betrieblichen oder privaten Kapitalbedarfs) sind nicht mehr begünstigt.
• Verzicht auf ein Gutachten bei Betrieben über 30 ha Größe ( Wald ) mit Ermittlung eines steuerlichen Nutzungssatzes
• Neuregelung ist für Holznutzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. Zeitpunkt der Holznutzung ist nicht der Tag des Holzeinschlags, sondern bei Gewinnermittlung nach §4 Abs.1 EStG oder §5 EStG der Zeitpunkt des Verkaufes des Holzes; bei der Gewinnermittlung nach §4 Abs.3 und §13 a EStG der Zeitpunkt der Zahlung.
• In §34 b Abs. 3 EStG sind für die außerordentlichen Holznutzungen zwei begünstigte Steuersätze vorgesehen, die Hälfte und ein Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 werden außerordentliche Holznutzungen bereits grundsätzlich vom ersten Festmeter an mit dem halben Steuersatz besteuert
• Wegfall der bisherigen Nutzungssatzanrechnung; d.h. Maßstab für sämtliche Berechnungen und Aufteilungen sind die tatsächlich realisierten Holzmengen und bereits ab dem 1.Festmeter
• Wie bisher müssen die Formalien (Meldung bei der Finanzbehörde und mengenmäßiger Nachweis) eingehalten werden.
Alle notwendigen Formulare zum Beantragen von Kalamitätsnutzung finden Sie unter der Rubrik Downloads:
Brennholz

Scheitholz-Holzarten und Verkaufsmasse
Scheitholz ist die klassische Bereitstellungsform von Brennholz und stammt zum größten Teil aus dem Wald oder von Flurgehölzen. Es besteht zumeist aus stärker dimensionierten Ast-und Stammstücken. Normierungsvorschriften bestehen für Scheitholz das in den Handel kommt.
Frisches Brennholz aus dem Wald hat einen Wassergehalt von ca. 50-60%. Um Scheit- oder Kaminholz binnen kurzer Zeit auf eine optimale und emissionsarme verbrennung zu trocknen ( Wassergehalt unter 20% ), ist die richtige Lagerung entscheidend:
*Brennholz in den Wintermonaten schlagen
*Das Holz möglichst bald nach dem Schlagen spalten, um das Austrocknen zu fördern. Zudem lässt sich waldfrisches Holz leichter spalten.
*Kurze Scheite trocknen schneller als 1 m Scheite
*Lagerplatz in sonnigen, windexponierten Lagen
*Trockener Untergrund
*Regenschutz
Geeignete Holzarten, die zu Scheit- oder Kaminholz verarbeitet werden können:
Nadelholz ( Fichte, Kiefer, Tanne, Douglasie, Lärche) : gutes Brennholz für Zentralheizungen und geschlossene Öfen ( wegen "Spritzens" nicht für offene Kamine geeignet )
Buche: langandauernde und gleichmäßige Wärme wegen viel Glutentwicklung; keine Funkenspritzer, daher gut für alle Öfen geeignet
Eiche: hoher Heizwert und lange Brenndauer
Birke: hervorragendes Kaminholz, kein Spritzen
Sonstige Laubharthölzer: ( Esche,Ahorn, Ulme, Hainbuche, Kirsche) ähnlich der Buche im Verbrennungsprozess
Pappel- und Weidenholz: schnelles Abbrennen, geringe Heizleistung
Verkaufsmasse von Scheitholz:
Scheitholz wird in unterschiedlichen Verkaufsmassen angeboten, wobei der Ster (Raummeter) am häufigsten verwendet wird
Festmeter (fm): 1m x 1m x 1m reines Holz ohne Hohlräume
1 Festmeter (FM) Holz entspricht einem Würfel von 1m x 1m x 1m ausschließlich mit Holz gefüllt ohne Hohlräume.
Raummeter=Ster ( rm ) : 1m x 1m x 1m lose geschichtetes Holz mit Hohlräumen
1 Raummeter (RM) entspricht auch einem Würfel von 1m x 1m x 1m geschichtetes Holz in Meterstücken; allerdings gibt es Hohlräume, die mit aufgemessen werden. Wird das Holz geschnitten, z.B. in 33cm Länge und es wird sauber aufgeschichtet, reduzieren sich die Hohlräume, da sich das Holz dichter zusammensetzt. Es bleiben ca. 0,7 – 0,75 m³ übrig. Das heißt wiederum, 1 RM entspricht beim Aufsetzen 1m x 1m x 0,70-0,75 m.
Schüttraummeter ( srm ) : 1m x 1m x 1m lose geschüttetes Holz mit Hohlräumen
In vielen Fällen werden heute Schüttraummeter (SRM) angeboten und geliefert. Hierbei wird das Holz in ein Behältnis, das 1 m³ entspricht (z.B. Baggerschaufel oder Gitterbox) geschüttet und es fällt nach dem Zufallsprinzip hinein (hoch-quer-lang etc.).
Da hier noch mehr Hohlräume entstehen, bleiben nur ca. 0,4 – 0,5 m³ übrig (beim sauberen Aufschichten ergibt die Menge 1m x 1m x ca.0,40-0,50 m).
Umrechnungszahlen von Brennholz:
1,0 Festmeter (fm) = 1,4 Raummeter/Ster (rm) = 2,0 bis 2,4 Schüttraummeter (srm)
0,7 Festmeter (fm) = 1,0 Raummeter/Ster (rm) = 1,4 bis 1,65 Schüttraummeter (srm)
0,5 Festmeter (fm) = 0,7 Raummeter/Ster (rm) = 1,0 bis 1,2 Schüttraummeter (srm)
Vorführung der Schneid-Spalt-Maschine Posch Spaltfix 350
Vorführung der WBV-eigenen Schneid-Spalt-Maschine Posch Spaltfix 350
Am Freitag, den 02.12.2011 fand am Maschinenstandort Habiger, in Untermühle 1 bei Reisbach eine Vorführung der WBV-eigenen Schneid.Spalt-Maschine "Posch Spaltfix 350" statt.

Herr Habiger, der für die Wartung und vor allem die Bedienung und Ausleihe zuständig ist, erklärte geduldig und technisch versiert die komplexe Maschine.

Er beantwortete alle Fragen der 20 interressierten Teilnehmer und führte die Wirksamkeit und Schnelligkeit vor, die die Posch Spaltfix 350 auszeichnet.

Nach einer guten Stunde waren alle Fragen beantwortet, das zur Präsentation vorbereitete Brennholz gespalten, die Teilnehmer der Veranstaltung gut über die Maschine informiert. Sofort gingen bei Herrn Habiger Anfragen zur Ausleihe der Posch-Spaltfix 350 ein. Die Kosten der Ausleihe betragen 32,-€/Maschinenarbeitsstunde, zuzüglich des Lohns für den Maschinisten.
Sollten Sie Interesse an der Ausleihe der Maschine haben, melden Sie sich in der Geschäftsstelle der WBV unter 08543/4333 oder direkt bei Herrn Habiger unter der Tel.:08542/1429 oder 0160/96886215.






