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PEFC Vor-Ort-Audits 2009

Am 25.März 2010 empfing Forstminister Helmut Brunner den Vorsitzenden von PEFC Deutschland,Frank von Römer,und den Sprecher von PEFC Bayern, Hans Baur, zu einem gemeinsamen Gespräch über die Zukunft der Waldzertifizierung nach dem PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) im Freistaat. Im Rahmen des Gesprächs wurde das neue PEFC-Zertifikatfür die Region Bayern durch den Auditor der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managements y s t e m en(DQS), Horst Gleißner,an Staatsminister Brunner übergeben. Die Grundlage für die PEFC Zertifizierung im Freistaat bildet der Regionale Waldbericht für Bayern.Alle fünf Jahre wird dieser durch die regionale Arbeitsgruppe „PEFCBayern GbR“ aktualisiert und an die neuesten Erkenntnisse der Forstwirtschaft angepasst. Die Konformität des neuen Waldberichts mit den Anforderungen des PEFC wurde bei der abschließenden Überprüfung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle festgestellt.Somit können die bayerischen Waldbesitzer auch weiterhin ihr Holz unter dem PEFC  Siegel vermarkten Am 25.März 2010 empfing Forstminister Helmut Brunner den Vorsitzenden von PEFC Deutschland, Frank von Römer, und den Sprecher von PEFC Bayern, Hans Baur, zu einem gemeinsamen Gespräch über die Zukunft der Waldzertifizierung nach dem PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) im Freistaat. Im Rahmen des Gesprächs wurde das neue PEFC-Zertifikat für die Region Bayern durch den Auditor der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Management s y s t e m en (DQS), Horst Gleißner,an Staatsminister Brunner übergeben. Die Grundlage für die PEFC Zertifizierung im Freistaat bildet der Regionale Waldbericht für Bayern. Alle fünf Jahre wird dieser durch die regionale Arbeitsgruppe „PEFC Bayern GbR“ aktualisiert und an die neuesten Erkenntnisse der Forstwirtschaft angepasst. Die Konformität des neuen Waldberichts mit den Anforderungen des PEFC wurde bei der abschließenden Überprüfung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle festgestellt. Somit können die bayerischen Waldbesitzer auch weiterhin ihr Holz unter dem PEFCSiegel vermarkten.

PEFC Vor-Ort-Audits im Freistaat Bayern

Zusammenfassung der Ergebnisse

Auch im vergangenen Jahr wurden die bayerischen Waldbesitzer wieder durch unabhängige Sachverständige der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen auf Einhaltung der Standards des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes – Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen) für nachhaltige Waldbewirtschaftung überprüft. Diese Überprüfungen werden Vor-Ort-Audits genannt.Insgesamt wurden dabei 34 Forstbetriebe kontrolliert. Davon vier Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten und 19 Forstzusammenschlüsse. Da eine vollständige Kontrolle aller Mitglieder einer Forstbetriebsgemeinschaft bzw. Waldbesitzervereinigung nicht möglich ist, wurde in diesen Fällen nochmals eine „Unterstichprobe“ nach dem Zufallsprinzip gezogen.
Nach den Vor-Ort-Audits im Jahr 2009 musste das PEFC-Logonutzungsrecht
insgesamt fünf Betrieben entzogen werden. Dabei handelte es sich ausnahmslos um Mitglieder von Forstzusammenschlüssen, die über den Forstzusammenschluss zertifiziert waren. Grund für den Entzug des Logonutzungsrechts war, dass die Betriebe nicht den Nachweis nachhaltiger Waldbewirtschaftung erbringen wollten oder konnten.
Grundsätzlich konnte jedoch festgestellt werden, dass die Waldbesitzer die
Standards des PEFC kennen und diese bei der Bewirtschaftung ihres Wald
berücksichtigen. Die fünf häufigsten Gründe für Beanstandungen bei den letztjährigen Audits waren:
1. Das Hinwirken auf angepasste Wildbestände (z.B. durch regelmäßige
Waldbegänge mit dem Jäger)
2. Die Einhaltung der Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (z.B. ist die
Alleinarbeit im Wald zu vermeiden)
3. Die Feinerschließung der Wälder (hier soll ein permanentes Feinerschließungsnetz
mit einem Rückegassenabstand von mindestens 20 m angelegt
werden)
4. Die Sicherstellung einer angemessenen Pflege (hier sollte die Pflege in verschiedenen
Betrieben intensiviert werden)
5. Die Verwendung von biologisch abbaubaren Ölen (Bioöle werden häufig
eingesetzt; teilweise ist ein kontinuierlicher Bioöleinsatz anzustreben)


Weitere Beanstandungsgründe waren beispielsweise Abweichungen beim flächigen Befahren, Verbesserungsmöglichkeiten bei der Regelung des Dienstleistereinsatzes und die Optimierung eines angemessenen Bestands an Totholz und Höhlenbäumen. Keine Abweichung war jedoch so stark, dass ein Urkundenentzug vorgenommen werden musste. Allerdings wurden je nach
Stärke der Abweichung mit den einzelnen Waldbesitzern Maßnahmenpläne
zur Verbesserung der Situation festgelegt.

Bereits seit dem Jahr 2000 ist die Region Bayern nach dem PEFC zertifiziert.
Bei den Vor-Ort-Audits der vergangenen zehn Jahre gab es immer wieder Kriterien, die Jahr für Jahr unter den zehn häufigsten Beanstandungsgründen
aufgeführt wurden. In der Grafik (siehe Seite 3) sind diese Kriterien mit ihrer
jeweiligen Platzierung dargestellt. Im Jahr 2005 gab es zwei verschiedene
Kontrollzyklen (2005-1 & 2005-2), da die Vor-Ort-Audits aus dem PEFCGründungsjahr 2000 nachgeholt werden mussten.
Deutlicher Spitzenreiter ist die Wald-Wild-Problematik (Wert: 4.11). Die PEFCStandards fordern hierbei ein Hinwirken auf einen angemessenen Wildbestand hin (z.B. durch regelmäßige Waldbegänge mit den Jägern und durch Geltendmachung von Wildschäden). Hier sind in erster Linie die Waldbesitzer gefordert, die nicht selbstständig die Bejagung des eigenen Waldes durchführen können.
Ebenfalls sehr häufig beanstandet wurde die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (6.4). Häufig wird hier die Alleinarbeit im Wald bemängelt. Die zunächst, positive Entwicklung im Jahr 2005 hat wieder einen rückläufigen Trend.
Bei der Revision der PEFC-Standards wurde für die Zeit ab 2013 für alle Waldbesitzer verbindlich festgelegt, dass private Selbstwerber nur noch mit einem nachgewiesenen Motorsägenschein im PEFCWald Holz werben dürfen. So sollen die Unfallgefahren in der Forstwirtschaft weiter verringert werden. In vielen größeren Forstbetrieben gibt es bereits jetzt Anstrengungen, die Selbstwerber weiter zu qualifizieren und Motorsägenscheine wurden häufig schon zur Auflage für Selbstwerber gemacht.
Regelmäßig unter den zehn häufigsten Beanstandungsgründen befinden sich auch der Einsatz von Bioölen (5.6.1) und die Sicherstellung einer angemessenen Pflege (3.3). Während der Einsatz von Bioölen
immer weiter Verbreitung findet, wird die Pflege häufig vernachlässigt. Da eine optimierte, konstante Pflege entscheidend für die Bestandesstabilität gegenüber Sturmereignissen und Insektenfraß sein kann, sind hier die Waldbesitzer besonders gefordert, ihren Wald in angemessenen wiederkehrenden Zyklen zu stabilisieren.
Die Grafik gibt einen Überblick über die Situation in Bayerns Wäldern und über die Standards an deren Umsetzung die Waldbesitzer noch verstärkt arbeiten müssen. Dennoch ist trotz verschiedener Abweichungen
festzustellen, dass die Wälder insgesamt vorbildlich und nachhaltig bewirtschaftet werden.
Durch die hohe Akzeptanz bei den Waldbesitzern gegenüber der PEFC-Zertifizierung und das Bewusstsein für die nachhaltige Waldbewirtschaftung zum Nutzen der folgenden Generationen wird in den bayerischen
Wäldern auch zukünftig an der gänzlichen Erfüllung der PEFC-Kriterien gearbeitet werden.

Bereits am 30. November 2009 hat der Deutsche Forstzertifizierungsrat die neuen PEFC-Verfahren und PEFC-Standards, die von den gleichnamigen Arbeitsgruppen erarbeitet wurden, verabschiedet. Damit wurde der im Sommer 2008 eingeleitete PEFC-Revisionsprozess erfolgreich abgeschlossen. Während der Revision fanden u.a. vier Runde Tische, 11 Arbeitsgruppensitzungen und der Kongress Würzburg+ 10 statt. Die neuen Systemdokumente sind mit dem 01.01.2010 in Kraft getreten. Mit Ausnahme der für die Forstbetriebe relevanten PEFC-Standards. Diese gelten erst ab dem 01.01.2011 um so den teilnehmenden Waldbesitzern ausreichend Zeit zu geben, sich mit deren Inhalt vertraut zu machen. Die Änderungen bei den Standards sind auf den folgenden Seiten kurz tabellarisch dargestellt:

Bereits am 30. November 2009 hat der Deutsche Forstzertifizierungsrat die neuen PEFC-Verfahren und PEFC-Standards, die von den gleichnamigen Arbeitsgruppen erarbeitet wurden, verabschiedet. Damit wurde der im Sommer 2008 eingeleitete PEFC-Revisionsprozess erfolgreich abgeschlossen. Während der Revision fanden u.a. vier Runde Tische, 11 Arbeitsgruppensitzungen und der Kongress Würzburg+ 10 statt. Die neuen Systemdokumente sind mit dem 01.01.2010 in Kraft getreten. Mit Ausnahme der für die Forstbetriebe relevanten PEFC-Standards. Diese gelten erst ab dem 01.01.2011 um so den teilnehmenden Waldbesitzern ausreichend Zeit zu geben, sich mit deren Inhalt vertraut zu machen.  

 

 

 

 

 

 

Downloads

  • Musterformular Bundeswaldprämie PEFC-Zertifizierung
  • Muster Waldpflegevertrag
  • Bundeswaldprämie Leitfaden
  • Aufnahmeantrag und Freiwillige Selbstverpflichtung PEFC ( bitte unbedingt gemeinsam abgeben!)
  • Karte des Vereinsgebiets als Pdf-Download
  • Anmeldung von Holznutzung infolge höherer Gewalt
  • Nachweis von Holznutzung infolge höherer Gewalt
  • Merkblatt Kalamitätsnutzung
  • Landesamt für Steuern - Steuerinfos zu Land-und Forstwirtschaft (Homepage)
  • Feststellung des Nutzungssatzes
  • Brief der Bayerischen Waldbesitzerverbandes an die Forstzusammenschlüsse zum Thema: "Fahrlässiger Rehbockabschuss zwischen 16.10 und 15.01 ist keine Ordnungswidrigkeit mehr"
  • Informationsbereitstellung durch den Waldbesitzer ( EU Holzhandelsverordnung)
  • Leitfaden zur Eu-Holzhandelsverordnung
  • Merkblatt 14 LWF " Buchdrucker und Kupferstecher an Fichte"
  • der bayerische waldbrief-extra WALD UND WILD - 2. Ausgabe

Wenn Sie über die WBV PEFC-zertifiziert sein möchten, bitte beide Formulare ausfüllen: Aufnahmeantrag WBV und Freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers

  • Aufnahmeantrag
  • Freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers PEFC 

Aktuell

  • Seminarreihe für Waldbesitzende - Bildungsprogramm Wald 2026
  • Jahreshauptversammlung und Neuwahl der Vorstandschaft
  • Neue Hackmaschine Biber 84 ZK seit Juni im Einsatz

Dienstleistungen

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