Corona-Konjunkturprogramm für die Forstwirtschaft - Bundeswaldprämie

die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist und ein SVLFG-Bescheid vorliegt.

Als Waldbesitzer und Mitglied in der WBV Vilshofen-Griesbach w.V. nehmen Sie an der PEFC-Zertifizierung teil und können somit von dieser Konjunkturbeihilfe profitieren.

Sie können einen einmaligen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  1. Ihr Waldbesitz ist insgesamt größer als 1 ha; damit gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro
  2. Sie können die Konjunkturbeihilfe im Rahmen Ihres De-minimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben,
  3. Die nachhaltige Bewirtschaftung Ihres Waldes ist zertifiziert (z. B. PEFC) und
  4. die Konjunkturbeihilfe wird fristgerecht über ein Online-Portal beantragt und die erforderlichen Nachweise werden vollständig eingereicht.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier: www.bundeswaldpraemie.de

Im Antragsverfahren müssen Sie Angaben aus Ihrem Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernehmen und Angaben zur Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung machen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in der WBV Vilshofen-Griesbach w.V. Diese Unterlagen brauchen sie unbedingt bei der Antragstellung, stellen sie daher keinen Antrag bevor ihnen diese vorliegen! 

Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid mit den Angaben in der Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei der WBV Vilshofen-Griesbach und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, wie für die Größe der Forstfläche.

Falls Sie die Konjunkturbeihilfen beantragen möchten, fordern Sie bitte die dafür benötigte Bescheinigung  (Ende der Antragsfrist 31.10.2021) bei uns an.