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Waldbesitzende als Jagdgenossen – Das sollten Waldbesitzende über Wald & Wild wissen!
Zweiteilige Online-Inforeihe für Waldbesitzende am 22. und 29. Oktober 2026 | 19-21.30 Uhr
Welchen Einfluss hat Wildverbiss auf die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder? Haben Waldbesitzende Mitspracherechte in ihrer Jagdgenossenschaft, auch wenn sie mit der Jagd eigentlich nichts am Hut haben? Wie kann ich Rehwildverbiss von Schäden durch Mäuse, Hasen und Eichhörnchen unterscheiden? Welche Faktoren haben Einfluss auf die natürliche Verjüngung meines Waldes? Was unterstützt – was bremst?
An zwei Online-Infoabenden im Oktober informieren vier Wald- und Wildexperten über den Einfluss des Wildes auf den Wald, die Rolle der Waldbesitzenden als Jagdgenossinnen und Jagdgenossen sowie Unterscheidungsmerkmale verschiedener Verbissarten.
An beiden Infoabenden verbindet das kostenfreie Online-Seminar wissenschaftliche Studien und theoretische Hintergrundinformationen mit praxisnahen Informationen für Ihren Wald.
Nutzen Sie die Gelegenheit sich umfassend zu informieren und Ihre Fragen direkt an die Experten zu stellen.
Wann? Donnerstag, 22. Oktober 2026 und Donnerstag, 29. Oktober 2026 | jeweils von 19-21.30 Uhr Wo? Online via Cisco WebEx
Wer? Prof. Dr. Thomas Knoke | Joachim Käs |
Prof. Dr. Volker Zahner | Prof. Dr. Sven Martens
Vorträge und Referenten:
Termin I Donnerstag, 22. Oktober 2026 | 19-21.30 Uhr
Wild und sein Einfluss auf Waldresilienz, -resistenz und Wirtschaftlichkeit der Forstbetriebe Prof. Dr. Thomas Knoke |Waldinventur und nachhaltige Nutzung | Technische Universität München
Der Waldeigentümer in seiner Rolle als Jagdgenosse - Ihre Möglichkeiten zur Mitbestimmung
Joachim Käs | Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Bayern
Termin II Donnerstag, 29. Oktober 2026 | 19-21.30 Uhr Wildverbiss im Wald erkennen und zuordnen – Reh, Maus, Eichhörnchen & Co Prof. Dr. Volker Zahner Zoologie, Wildtierökologie, Entomologie| Hochschule Weihenstephan- Triesdorf Naturverjüngung, Licht und Schalenwild – wie alles zusammenhängt Prof. Dr. Sven Martens | Waldbau, Waldwachstum | Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Die Teilnahme ist kostenlos – Ihre Anmeldung ist jedoch erforderlich. Melden Sie sich jetzt an! Die Plätze sind begrenzt.
Anmeldung https://tinyurl.com/4z32re9w

Hinweise: Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf die korrekte Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Bestätigungsnachricht. Ihren Beitrittslink senden wir Ihnen erst am Veranstaltungstag zu. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Spamfilter.
Wir freuen uns, Sie bei der Veranstaltung virtuell zu begrüßen.
Neue Hackmaschine Biber 84 ZK seit Juni im Einsatz
Seit Juni steht mit der neuen Hackmaschine Biber 84 ZK eine leistungsstarke Erweiterung des Maschinenangebots zur Verfügung. Mitglieder können das Gerät zu einem Stundensatz von 145,- € nutzen. Die Maschine bietet eine moderne technische Ausstattung und soll dazu beitragen die Einsatzmöglichkeiten im Betrieb weiter zu verbessern.
Interessierte Mitglieder können sich gerne über Verfügbarkeit und Details zur Nutzung beim Maschinisten Herrn Kapfhammer unter 0160/1501411 informieren.
Ein Hoffnungsschimmer - weiterführende Erleichterungen bei der nationalen Anwendung der EUDR möglich
Von der AGDW - Die Waldeigentümer, erreichten uns verhalten positive Nachrichten vom 18.Nationalen Stakeholder-Forum des BMLEH zur EUDR:
Im Mittelpunkt standen weiterführende Erleichterungen bei der nationalen Anwendung der EUDR. Grundlage hierfür ist der Prüfvorbehalt der Bundesregierung zum Entwurf des Implementierungsrechtsaktes zum EU-Informationssystem der Europäischen Kommission vom 21. Mai 2026.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Punkte gegenüber der Europäischen Kommission eingefordert:
1. Angabe der Betriebsadresse in der einfachen Erklärung
Für die einmalige Abgabe einer einfachen Erklärung soll künftig die Angabe der Betriebs- bzw. Wohnadresse in Verbindung mit einer Identifikationsnummer (beispielsweise Steuernummer oder Personalausweisnummer) ausreichend sein. Die entsprechende Identifikationsnummer wird zugleich für die Registrierung im EU-Informationssystem benötigt. Die Angabe von Geodaten ist somit nicht mehr erforderlich!
2. Vereinfachung für Forstbetriebsgemeinschaften
Nach Bundeswaldgesetz (BWaldG) anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften sollen für ihre gesamte Mitgliedsfläche eine einmalige einfache Erklärung im EU-Informationssystem hinterlegen können, sofern eine Andienungspflicht besteht. Diese ist bereits Voraussetzung für die Anerkennung von Forstbetriebsgemeinschaften nach § 18 Nr. 3 Buchstabe e BWaldG. Damit können anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften als Marktteilnehmer im Sinne der EUDR auftreten.
Das BMLEH hat in der gestrigen Sitzung darüber informiert, dass die Europäische Kommission diese beiden Punkte gegenüber dem Ministerium ausdrücklich für die nationale Anwendung bestätigt hat. Darüber hinaus gelten die weiteren Bestimmungen der EUDR-Änderungsverodnung vom 19. Dezember 2025.
Für diese Erleichterungen hatte sich die AGDW bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des sogenannten „EUDR-Vereinfachungspakets“ der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2026 intensiv eingesetzt (s. Mail vom 06. Mai 2026).
Zur Umsetzung wurde angekündigt, dass sowohl der Entwurf des nationalen Durchführungsgesetzes zur EUDR überarbeitet als auch eine Verwaltungsvorschrift für die Länder erarbeitet wird, um eine einheitliche Anwendung der EUDR in den Bundesländern sicherzustellen. Die genannten Erleichterungen sollen dort entsprechend berücksichtigt werden.
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