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Aktuelles

Corona Konjunkturprogramm - Endspurt

Details
Erstellt: 29. September 2021

Corona-Konjunkturprogramm für die Forstwirtschaft - Bundeswaldprämie

die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist und ein SVLFG-Bescheid vorliegt.

Als Waldbesitzer und Mitglied in der WBV Vilshofen-Griesbach w.V. nehmen Sie an der PEFC-Zertifizierung teil und können somit von dieser Konjunkturbeihilfe profitieren.

Sie können einen einmaligen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  1. Ihr Waldbesitz ist insgesamt größer als 1 ha; damit gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro
  2. Sie können die Konjunkturbeihilfe im Rahmen Ihres De-minimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben,
  3. Die nachhaltige Bewirtschaftung Ihres Waldes ist zertifiziert (z. B. PEFC) und
  4. die Konjunkturbeihilfe wird fristgerecht über ein Online-Portal beantragt und die erforderlichen Nachweise werden vollständig eingereicht.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier: www.bundeswaldpraemie.de

Im Antragsverfahren müssen Sie Angaben aus Ihrem Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernehmen und Angaben zur Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung machen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in der WBV Vilshofen-Griesbach w.V. Diese Unterlagen brauchen sie unbedingt bei der Antragstellung, stellen sie daher keinen Antrag bevor ihnen diese vorliegen! 

Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid mit den Angaben in der Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei der WBV Vilshofen-Griesbach und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, wie für die Größe der Forstfläche.

Falls Sie die Konjunkturbeihilfen beantragen möchten, fordern Sie bitte die dafür benötigte Bescheinigung  (Ende der Antragsfrist 31.10.2021) bei uns an.

Jahreshauptversammlung 2021

Details
Erstellt: 29. September 2021

 Trotz aller Widrigkeiten hat sich die Vorstandschaft nun entschieden, die diesjährige Jahreshauptversammlung als Prä-senzveranstaltung mit Bewirtung abzuhalten.


Um alle geltenden Regeln einhalten zu können, bitten wir Sie, sich vor der Versammlung in der Geschäftsstelle anzumelden. Wir können nur angemeldete WBV-Mitglieder einlassen.


Natürlich gelten auch bei unserer Versammlung die üblichen 3 G -Regeln, die Nachweise werden beim Einlass kontrolliert. Die Anmeldung ist zu den Geschäftszeiten per Telefon, ansonsten jederzeit per Fax oder E-Mail möglich.


Sollten sich die Corona-Regeln im Oktober wieder verschärfen, werden die angemeldeten Teilnehmer von uns über Änderungen im Ablauf informiert.

 

Die Vorstandschaft der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V.  lädt die Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein. 

  Die Versammlung findet am Freitag, den 08.Oktober 2021 im Gasthaus „Straubinger Wirt“ in Atzing bei Beutelsbach statt.

Tagesordnung:

Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden August Hasreiter

Bericht der Geschäftsführung

Kassenbericht

Neuwahl der Vorstandschaft

Kurzreferat FD Josef Kiel:“ Das forstliche Jahr: Rückschau 2020,2021/Ausblick 2022

Wünsche und Anträge

Wir freuen uns, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Borkenkäfermonitoring der LWF - starker Schwärmflug der Borkenkäfer

Details
Erstellt: 18. Mai 2021

https://www.lwf.bayern.de/newsletter/waldschutz/272799/

Einschlagsbeschränkung nach dem Forstschädenausgleichsgesetz

Details
Erstellt: 18. Mai 2021

Der Bayerische Waldbrief - zur Einschlagsbeschränkung durch das Forstschädenausgleichsgesetz

Neue Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2020)

Details
Erstellt: 17. Februar 2020

Neue Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2020)

  1. Die Jahreshauptversammlung wird aufgrund der "Coronakrise" auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
  2. Neuer Mitarbeiter bei der WBV steht Waldbesitzern kostengünstig zur Verfügung
  3. Förderung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung
  4. Neue Geschäftsstelle der WBV

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Aktuell

  • Seminarreihe für Waldbesitzende - Bildungsprogramm Wald 2026
  • Jahreshauptversammlung und Neuwahl der Vorstandschaft
  • Neue Hackmaschine Biber 84 ZK seit Juni im Einsatz

Dienstleistungen

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  • Pflanzung und Pflege
  • Forstpflanzenverkauf
  • Waldpflegeverträge


Geschäftsstelle
Gallaberg 1
94496 Holzkirchen


Büro Tel:  08542/8984-00

Handy Geschäftsführer: 0170/2140732

Handy Försterin Rehmund: 0160/8311300

Fax: 08542/89840-29

Email: wbv.vofgri@t-online.de

 

Sprechzeiten Geschäftsstelle
Montags bis Mittwochs 8:00h - 12:00h
Donnerstags 12:00h - 16:00h

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