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Aktuelles

Längenaushaltung Stammholz: Maximal 19 m

Details
Erstellt: 12. April 2019

Ab sofort kann Stammholz nur noch bis zu einer Länge von 19 m ausgehalten werden. Biite beachten!!

Jahreshauptversammlung 2019 Freitag, 05.04.2019 Straubinger Wirt in Atzing

Details
Erstellt: 04. April 2019

                                         Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V.

                                       Gallaberg 1, 94496 Holzkirchen/Ortenburg

     Tel.: 08542/89840-0, Fax 08542/89840-29, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.       

Einladung  

Die Vorstandschaft der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V. lädt Sie hiermit zur

diesjährigen Jahreshauptversammlung recht herzlich ein.

Die Versammlung findet statt am:

Freitag, den 05.April 2019 um 19 Uhr

im Gasthof „Straubinger Wirt“ in Atzing bei Beutelsbach

Tagesordnung:

  • Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden August Hasreiter
  • Grußworte der Ehrengäste
  • Bericht der Geschäftsführung
  • Kassenbericht
  • Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft
  • Satzungsänderung
  • Neuwahl der Vorstandschaft
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Kurzreferat FD Josef Kiefl „Das forstliche Jahr: Rückschau 2018/ Ausblick 2019
  • Wünsche und Anträge

Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

                 Mit freundlichen Grüßen, August Hasreiter 1. Vorsitzender

Neue Telefonnummer und Adresse der Geschäftstelle ab 01.03.2019

Details
Erstellt: 21. Februar 2019

Ab dem 01.03.2019 ist der Sitz der Geschäftsstelle in Gallaberg 1, 94496 Holzkirchen.

Tel.: 08542/89840-0

Fax: 08542/89840-29

Neue Sprechzeiten Geschäftsstelle

Details
Erstellt: 14. September 2018

Sprechzeiten Geschäftsstelle

Seit März 2019 gelten für die neue Geschäftsstelle der WBV folgende Sprechzeiten:

Montag und Mittwoch   8:00h  - 12:00h

Donnerstag                       12:00 Uhr - 16:00Uhr

Sie können uns aber jederzeit ein Fax  08542/8984029 oder eine Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Wir bearbeiten Ihr Anliegen dann schnellstmöglich! 

 

 

 

 

Finanzielle Förderung zur Borkenkäferbekämpfung

Details
Erstellt: 14. September 2018

Borkenkäfergefahr - Finanzielle Förderung zur Bekämpfung des Borkenkäfers

Aufgrund der aktuell sehr kritischen Borkenkäfersituation in Bayern ist bei waldschutz-wirksamen Bekämpfungsmaßnahmen eine staatliche finanzielle Unterstützung der Waldbesitzer über die WALDFÖPR2018 möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Borkenkäferbekämpfung insektizidfrei (also ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) durchgeführt wird. Außerdem ist nur Schadholz förderfähig, das im Jahr 2018 frisch befallen wurde, oder das in Folge von Schadereignissen in diesem Jahr gebrochen oder geworfen wurde und waldschutzwirksam zu behandeln ist.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Die Entrindung von Schadholz (händisch, motormanuell oder maschinell).
  • Die Zwischenlagerung von Stammholz auf einem als waldschutzwirksam anerkannten Zwischenlager: Die Lagerung von befallenem Holz muss außerhalb vom Wald auf geeigneten Plätzen erfolgen (mindestens 500 m vom nächsten gefährdeten Fichtenbestand). Die Lagerplätze müssen von der Forstverwaltung als geeignet anerkannt werden.
  • Das Häckseln von nicht zur Vermarktung vorgesehenem Gipfelholz und Restholz im Wald. Das Hackgut muss am Häckselort im Wald verbleiben.
  • Die Förderhöhe für die Entrindung, Zwischenlagerung und Häckseln ist pauschal jeweils 4 €/fm. Für die Umrechnung von gehäckselten Holzmengen gilt: 3 srm = 1 fm bzw. 0,8 t lutro = 1 fm).
  •            Die Antragstellung ist über den örtlich zuständigen Revierleiter möglich und kann vor der Aufarbeitung erfolgen. Sollte aus Waldschutzgründen ein Arbeitsbeginn bereits vor Antragstellung notwendig sein (Gefahr im Verzug), so ist unmittelbar danach der Antrag auf Förderung zu stellen.

               Die endgültige Zuschusshöhe basiert auf den nachgewiesenen Holzmengen. Ein Nachweis     ist zum Beispiel über Klupplisten, Rechnungen, Transportlisten möglich.

               Die beantragten Holzmengen müssen mindestens 14 Tage (nach Vorlage des Verwendungsnachweises durch den Waldbesitzer) für Kontrollzwecke vor Ort verbleiben.

Christoph Rauscher

Qualitätsbeauftragter forstliche Förderung am AELF Passau

  1. Informationen zur Kalamitätsnutzung

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Aktuell

  • Seminarreihe für Waldbesitzende - Bildungsprogramm Wald 2026
  • Jahreshauptversammlung und Neuwahl der Vorstandschaft
  • Neue Hackmaschine Biber 84 ZK seit Juni im Einsatz

Dienstleistungen

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  • Holzverkauf
  • Pflanzung und Pflege
  • Forstpflanzenverkauf
  • Waldpflegeverträge


Geschäftsstelle
Gallaberg 1
94496 Holzkirchen


Büro Tel:  08542/8984-00

Handy Geschäftsführer: 0170/2140732

Handy Försterin Rehmund: 0160/8311300

Fax: 08542/89840-29

Email: wbv.vofgri@t-online.de

 

Sprechzeiten Geschäftsstelle
Montags bis Mittwochs 8:00h - 12:00h
Donnerstags 12:00h - 16:00h

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