Ab sofort übernehmen wir Laubholz für die Submission in Reisbach. 

Aktuelle Fotos von der Abfuhr der Stämme finden Sie hier

Bis Freitag, den 05.Januar 2024 muss das Submissionsholz bei der WBV gemeldet werden und abfuhrbereit an der Straße liegen.

Den Transport zum Submissionsplatz organisiert gegen Gebühr die WBV Vilshofen-Griesbach w.V.

Da zwischen 22.12.2023 und 05.01.2024 die WBV-Geschäftsstelle nicht besetzt ist, muss Submissionsholz in dieser Zeit am besten per E-Mail (mit genauer Bezeichnung der Stämme und Lageplan) oder per Post gemeldet werden. Die letzten Stämme werden am 08.01.2024 von uns übernommen.

Wichtig: Esche und Buche werden von unserer WBV nicht auf die Submission geliefert. Für diese Baumarten können wir aber anderweitige Vermarktungsmöglichkeiten anbieten.

Lieferantenbedingungen für die Laubholzsubmission 2024 in Reisbach/Reith Holzlagerplatz: Reith bei Reisbach

Anlieferschluss: Mittwoch, 10. Januar 2024 – 18.00 Uhr

Letzte Gebotsabgabe: Mittwoch, 07. Februar 2024 – 18.00 Uhr (Geschäftsstelle: WBV Reisbach w.V., Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach)

Ergebnisbekanntgabe: Montag, 12. Februar 2024 – 12.00 Uhr unter www.wbv-reisbach.de

Für Waldbesitzer, die sich mit Laubholz an der Submission beteiligen wollen, gibt es Folgendes zu beachten:

• Es werden alle Laubhölzer außer Pappel und Weide angeboten. • Die Hölzer müssen eine ansprechende, sehr gute Qualität aufweisen. Die Stämme sollen somit insbesondere gerade und weitgehend astfrei sein.

• Die Mindestlänge beim Laubholz beträgt 3,0 Meter. Obsthölzer dürfen auch kürzer sein.

• Der Mindestdurchmesser ist bei der Eiche 35 cm ohne Rinde und bei den übrigen Laubhölzern 30 cm ohne Rinde. Obsthölzer mit sehr guter Qualität dürfen ausnahmsweise auch nur mit einem Mindestdurchmesser von 25 cm ohne Rinde angeliefert werden.

• Die Stammanschnitte müssen frisch, gerade und nicht verschmutzt sein. • Das Holz darf keine sichtbaren Fremdkörper (z.B. Metallteile) enthalten. Für Schäden, die durch sichtbare Fremdkörper entstehen haftet der Waldbesitzer.

• Die angelieferte Ware soll auf den bereitgestellten Lagerhölzern nebeneinander gelagert werden. Dabei muss der Stamm von allen Seiten sichtbar sein. Deshalb sind die Stämme in einem Abstand von 30 cm zu lagern. Außerdem ist auf ein gutes optisches Gesamtbild zu achten.

• Am Stammanschnitt ist mit Reißnägeln, in einer Klarsichthülle oder laminiert, ein Zettel mit der Holzart, der vollständigen Adresse, der Steuernummer/Steuersatz und der jeweiligen WBV/FBG anzubringen. Sofern die Steuernummer nicht angegeben ist, darf die aktuell gültige Mehrwertsteuer dem Waldbesitzer nicht ausgezahlt werden.

• Jede Anlieferung von Holz ist bei der für den jeweiligen Waldbesitzer zuständigen Geschäftsstelle der Waldbauernvereinigung oder Forstbetriebsgemeinschaft anzumelden.

• Vom Holzerlös des Waldbesitzers wird eine Submissionsgebühr von 8 Euro pro Festmeter zzgl. dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz abgezogen.

• Um eine ausreichende Qualität der Submission zu sichern, behält sich die WBV Reisbach vor, Stämme auszusortieren. Diese Stämme werden den Submissions-Käufern nicht zum Kauf angeboten. Ein Einhalten der obigen Kriterien ist keine Garantie, dass der Stamm zu Submission zugelassen wird. Es entscheidet allein der Verkaufsleiter (Geschäftsführer), welche Stämme akzeptiert werden. Aufgrund der Preisannäherung von Schnittholzmarkt und Brennholzmarkt werden, vor allem bei Esche und Buche, nur außergewöhnlich hochwertige Stämme bei der Submission den Käufern angeboten werden.

• Für Stämme, die nach der Qualitätskontrolle durch die WBV Reisbach, den Kriterien entsprechen und zur Submission zugelassen werden, wird ein Mindestgebot von 80 Euro netto pro Festmeter aufgerufen. Der Erlös von 80 Euro pro Festmeter netto wird dem Waldbesitzer zugesichert.

• Aussortierte Stämme werden nach der Ergebnisbekanntgabe, Montag, 12.02.2024, 12.00 Uhr, zu einem niedrigeren Preis verschiedenen Händlern angeboten. Die Preise werden zum gegebenen Zeitpunkt mit geeigneten Käufern ausgehandelt.

Sollten Sie als Eigentümer mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, müssen Sie bis Montag, 12.02.2024, 12.00 Uhr, bei der WBV Reisbach w. V. (Geschäftsstelle: Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach, Fax 08734/9395-129, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) schriftlich dagegen Einspruch einlegen.

Stämme, die nicht verkauft werden, müssen bis zur Abfuhrfrist: Montag, 01.04.2024, 18.00 Uhr, vom Eigentümer wieder abgeholt werden. Alle Stämme, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vom Lagerplatz abgeholt wurden, gehen automatisch in das Eigentum der WBV Reisbach über.

• Für jeden angelieferten Stamm muss die Submissionsgebühr bezahlt werden, auch wenn er nicht verkauft oder aussortiert wird.

Reisbach, 19. Oktober 2023 Gezeichnet: WBV Reisbach, w.V., i.V. aller teilnehmenden Waldbauernvereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften (Geschäftsstelle: Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach, Tel. 08734/9395128, Fax 9395129, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.wbv-reisbach.de)

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