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Aktuelles

EU-Entwaldungsverordnung – Online-Petition

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Erstellt: 28. März 2024

 

Die EU-Entwaldungsverordnung soll an sich das Abholzen des Regenwalds vermindern. Sie bringt aber auch einen enormen bürokratischen Aufwand für heimisches Holz. Bislang hat die EU aber ihre eigenen Hausaufgaben nicht gemacht.

Im Probedurchgang zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sind rechtliche und technische Lücken deutlich zu Tage getreten. So zieht der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) eine Woche nach Ablauf des Testlaufs Bilanz.

Unverhältnismäßig hoher bürokratischer Aufwand

„Der Testlauf in den teilnehmenden Unternehmen der Säge- und Holzindustrie hat deutlich gezeigt, dass die Umsetzung der EUDR in der Praxis derzeit nicht möglich ist“, kommentiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. Neben den fehlenden technischen Voraussetzungen, bestünden auch bei den inhaltlichen Vorgaben weiterhin offene Fragen. Der unverhältnismäßige hohe bürokratische Aufwand drohe zudem zu erheblichen Verwerfungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu führen.

 

„Wir appellieren daher an die Politik, die Rückmeldungen und Sorgen der Branche ernst zu nehmen und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um eine rechtssichere und praktikable Umsetzung in einem ausreichenden Zeitrahmen zu gewährleisten“, so Möbius

 

Eine Onlinepetition will Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung stoppen. Experten warnen Waldbauern vor Bürokratiemonster.

Mit seiner scharfen Kritik an der EU-Entwaldungs-Verordnung steht Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), nicht alleine. Auch die Österreichs Holzindustrie lehnt zusammen mit sieben mittel- und osteuropäischen Partnerverbänden die Verordnung ab. Bis Ende des Jahres müssen die EU-Staaten die EU-Vorgaben umsetzen. Doch die haben es in sich. Daher gibt es inzwischen auch eine Online-Petition, um die Verordnung zu stoppen. 

Quelle: Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt

MdL Meyer im Austausch mit der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach

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Erstellt: 15. Februar 2024

Waldbesitzer: „Wir wollen weiter Nutzholz produzieren und die Waldwirtschaft am Leben erhalten“

MdL Meyer im Austausch mit der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach

 

Ortenburg/Landkreis Passau. Die Emotionen sind bei den Vertretern der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach schnell hochgekocht, als es im Gespräch mit MdL Stefan Meyer um die Umsetzung des Lieferkettengesetztes und die damit verbundenen Konsequenzen für die heimischen Waldbesitzer ging.

Der CSU-Landtagsabgeordnete hatte sich viel Zeit genommen, um sämtlich Anliegen der Waldbesitzer aufzunehmen, um sie dann wiederum in seine Landtagsarbeit in München einfließen zu lassen – „auch wenn es größtenteils bundes- und europapolitische Themen sind, die uns drücken“, merkt Vorstand August Hasreiter an.

So ist die Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach ein Zusammenschluss von privaten, kommunalen und kirchlichen Waldbesitzern aus 22 Gemeinden des westlichen und südlichen Landkreises Passau. Ausschlaggebend für die Gründung in den 50er Jahren waren die schweren Schäden, die der Wald durch Kriegswirtschaft, Ablieferungszwang und die Borkenkäferkalamitäten damals erlitten hatte. „Wir haben mittlerweile ca. 2.500 Mitglieder mit einer Waldfläche von insgesamt über 11.000 Hektar, erklärt Hasreiter weiter. „Uns geht es um unser Holz und hier gibt es einige Entwicklungen, die uns Bauchschmerzen bereiten“, bittet er den Abgeordneten um politische Unterstützung.

„Wir wollen die Waldwirtschaft am Leben erhalten, aber es scheint, dass dies bundes- und europapolitisch nicht gewünscht ist“, kritisiert Gerhard Benra. Er ist seit nunmehr über 30 Jahren Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach – „was aktuell vor sich geht, wird den Waldbesitzern die Arbeit massiv erschweren. Die Vorhaben führen zum Teil ins Absurde“, spielt er unter anderem auf das von Europa auferlegte Lieferkettengesetz an. „In der Praxis bedeutet das für uns Waldbesitzer: Wenn ich einen Holzeinschlag tätigen möchte, muss ich ab 2025 die Geokoordinaten aufnehmen, die zu schlagende Holzmenge festhalten, einen Grundbuchauszug abgeben sowie eine Erklärung, dass der Holzschlag keine negative Auswirkung auf den Wald haben wird. Das alles geht dann nach Brüssel, von wo aus eine Referenznummer vergeben wird, die mich dann berechtigt das Holz zu schlagen und es anschließend in den Handel zu bringen“, erklärt Benra den Ablauf nach seinem derzeitigen Kenntnisstand. Ein Vorgang, der nach seiner Einschätzung in der Praxis nicht funktionieren werde: „Das ist viel zu kompliziert und dauert zu lange. Wir haben hier vorwiegend Kleinwald-Besitzer. Wie sollen die das leisten? Vor allem, wenn das Holz schnell aus dem Wald muss?“ Mit diesem Gesetz werde die Arbeit des Vereins unnötig verkompliziert, zudem würden die Kosten explodieren. „Der Schwachsinn gehört weg. Die Folge wird sonst sein, dass sich viele Waldbesitzer aus der Bewirtschaftung zurückziehen“, so auch Waldbesitzer Markus

Zwicklbauer, der stellvertretende Vorsitzende bei der Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach.

Auch das neue Bundeswald-Gesetz gestalte sich in der aktuellen Variante als realitätsfremd, was der Geschäftsführer am Beispiel der reformierten Rückegassen-Abstände darlegte: „Wir legen in unseren Beständen Rückegassen, sogenannte Fahrttrassen, an, um nicht flächig in den Wald zu fahren. Nach dem neuen Gesetz werden Gassenabstände unter 40 Meter jedoch verboten, was unsere Arbeit unmöglich macht“. Er hofft, dass das Bundesgesetz nochmals überarbeitet wird. In der jetzigen Form gleiche das Gesetz an verschiedenen Stellen einem Skandal und ziele darauf ab, den Wald so wenig wie möglich anzutasten – „das funktioniert für unseren ländlichen Raum aber nicht. Wir wollen Nutzholz produzieren“, sind sich die Waldbauernvertreter einig.

Insgesamt wünsche man sich seitens der politischen Entscheidungsträger mehr Praxisnähe. „Für uns stellt sich ab und an die Frage, ob die jemals einen Wald von innen gesehen haben und eine Vorstellung davon haben, wie hier gearbeitet wird“, so Gerhard Benra weiter.

Richtung Landespolitik gab er dem CSU-Landtagsabgeordneten mit auf den Weg, die energetische Nutzung von Holz nicht aus den Augen zu verlieren. „Das ist wichtig für uns. Wir sind nachwachsend. Wir sind gut – alles andere wäre desaströs.“

„Der heimische Wald liegt Ihnen am Herzen. Das merkt man deutlich und ich werde Ihre Anliegen in Landtag einfließen lassen und auch Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zukommen lassen“, sichert MdL Meyer abschließend zu.

 

MdL Stefan Meyer bei der WBV

Foto (Stefanie Starke): (v. l.) stellvertretender Vorsitzender Markus Zwicklbauer, Vorstand August Hasreiter, MdL Stefan Meyer, Försterin Catrin Rehmund und Geschäftsführer Gerhard Benra.

Jahreshauptversammlung 12.April 2024

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Erstellt: 01. Februar 2024

Die Jahreshauptversammlung der WBV findet in diesem Jahr am Freitag, den 12.04.2024 statt. Treffpunkt ist wie in den letzten Jahren auch, das Gasthaus "Zum Straubinger Wirt" in Atzing.  Beginn der Veranstaltung ist 19 Uhr.

Auf ihr zahlreiches Kommen freuen sich die Vorstandschaft und die Geschäftsführung der WBV!!

 

 

NEUER ENTWURF BUNDESWALDGESETZ: NUR WENIGE ÄNDERUNGEN – „BMEL WEITER AUF DEM HOLZWEG“

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Erstellt: 25. Januar 2024

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände AGDW – Die Waldeigentümer:

 

NEUER ENTWURF BUNDESWALDGESETZ: NUR WENIGE ÄNDERUNGEN – „BMEL WEITER AUF DEM HOLZWEG“

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer kritisiert den aktuellen kaum veränderten Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes, der am 4. Dezember vom BMEL an die anderen Ministerien zur Ressortabstimmung verschickt wurde, weiterhin in aller Deutlichkeit. Von einem ersten im November an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf hatte sich Bundeswaldminister Cem Özdemir sogleich öffentlich distanziert.

AGDW-Präsident Prof. Bitter: „Die Tatsache, dass im neuen Entwurf nun der Waldmanagement-Plan nicht mehr enthalten ist und einige Wörter gestrichen wurden, macht den Text nicht besser. Das BMEL ist auf dem Holzweg, wenn es meint, dass es mit wenigen Änderungen getan ist. Ein Auto wird nicht wieder fahrtüchtig, wenn man nach einem Totalschaden nur die Wischerblätter wechselt.“ Der Entwurf ist weiterhin durch rund 15 zusätzliche Genehmigungs- und Verbotsvorschriften sowie zahlreiche Detailregelungen gekennzeichnet. Allein die Seitenzahl soll gegenüber dem bewährten Bundeswaldgesetz von 1975 um mehr als das Vierfache steigen. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bleiben bei ihrer fundamentalen Kritik. „Die offensichtlich von einem Misstrauen gegenüber den Waldbesitzern geprägten Regelungen sowie die Androhung von Freiheitsstrafen und hohen Geldbußen selbst bei fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten sind völlig inakzeptabel“, so Bitter.

In der Klimakrise und damit in einer Zeit großer Unsicherheit brauchen die Waldbesitzer Freiheit in der Bewirtschaftung. Nur diese Vielfalt sichert den Erhalt der Wälder auf Dauer. Bitter unterstreicht: „Wir appellieren an die Politik, das Vorhaben eines neuen Bundeswaldgesetzes grundsätzlich zu überdenken. Das geltende Gesetz ist eine gute und bewährte Grundlage für die Waldbewirtschaftung auch in den kommenden Jahren. Sollte das BMEL weiterhin am verfehlten Kurs festhalten, werden Frust und Ärger im ländlichen Raum weiter zunehmen.“

Weitere Artikel und Veröffentlichungen finden Sie auf der Homepage der AGDW www.waldeigentuemer.de

Grundsatzkritik mit Beispielen hier zum Download

Laubholzsubmission 2024

Details
Erstellt: 02. November 2023

Ab sofort übernehmen wir Laubholz für die Submission in Reisbach. 

Aktuelle Fotos von der Abfuhr der Stämme finden Sie hier

Bis Freitag, den 05.Januar 2024 muss das Submissionsholz bei der WBV gemeldet werden und abfuhrbereit an der Straße liegen.

Den Transport zum Submissionsplatz organisiert gegen Gebühr die WBV Vilshofen-Griesbach w.V.

Da zwischen 22.12.2023 und 05.01.2024 die WBV-Geschäftsstelle nicht besetzt ist, muss Submissionsholz in dieser Zeit am besten per E-Mail (mit genauer Bezeichnung der Stämme und Lageplan) oder per Post gemeldet werden. Die letzten Stämme werden am 08.01.2024 von uns übernommen.

Wichtig: Esche und Buche werden von unserer WBV nicht auf die Submission geliefert. Für diese Baumarten können wir aber anderweitige Vermarktungsmöglichkeiten anbieten.

Lieferantenbedingungen für die Laubholzsubmission 2024 in Reisbach/Reith Holzlagerplatz: Reith bei Reisbach

Anlieferschluss: Mittwoch, 10. Januar 2024 – 18.00 Uhr

Letzte Gebotsabgabe: Mittwoch, 07. Februar 2024 – 18.00 Uhr (Geschäftsstelle: WBV Reisbach w.V., Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach)

Ergebnisbekanntgabe: Montag, 12. Februar 2024 – 12.00 Uhr unter www.wbv-reisbach.de

Für Waldbesitzer, die sich mit Laubholz an der Submission beteiligen wollen, gibt es Folgendes zu beachten:

• Es werden alle Laubhölzer außer Pappel und Weide angeboten. • Die Hölzer müssen eine ansprechende, sehr gute Qualität aufweisen. Die Stämme sollen somit insbesondere gerade und weitgehend astfrei sein.

• Die Mindestlänge beim Laubholz beträgt 3,0 Meter. Obsthölzer dürfen auch kürzer sein.

• Der Mindestdurchmesser ist bei der Eiche 35 cm ohne Rinde und bei den übrigen Laubhölzern 30 cm ohne Rinde. Obsthölzer mit sehr guter Qualität dürfen ausnahmsweise auch nur mit einem Mindestdurchmesser von 25 cm ohne Rinde angeliefert werden.

• Die Stammanschnitte müssen frisch, gerade und nicht verschmutzt sein. • Das Holz darf keine sichtbaren Fremdkörper (z.B. Metallteile) enthalten. Für Schäden, die durch sichtbare Fremdkörper entstehen haftet der Waldbesitzer.

• Die angelieferte Ware soll auf den bereitgestellten Lagerhölzern nebeneinander gelagert werden. Dabei muss der Stamm von allen Seiten sichtbar sein. Deshalb sind die Stämme in einem Abstand von 30 cm zu lagern. Außerdem ist auf ein gutes optisches Gesamtbild zu achten.

• Am Stammanschnitt ist mit Reißnägeln, in einer Klarsichthülle oder laminiert, ein Zettel mit der Holzart, der vollständigen Adresse, der Steuernummer/Steuersatz und der jeweiligen WBV/FBG anzubringen. Sofern die Steuernummer nicht angegeben ist, darf die aktuell gültige Mehrwertsteuer dem Waldbesitzer nicht ausgezahlt werden.

• Jede Anlieferung von Holz ist bei der für den jeweiligen Waldbesitzer zuständigen Geschäftsstelle der Waldbauernvereinigung oder Forstbetriebsgemeinschaft anzumelden.

• Vom Holzerlös des Waldbesitzers wird eine Submissionsgebühr von 8 Euro pro Festmeter zzgl. dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz abgezogen.

• Um eine ausreichende Qualität der Submission zu sichern, behält sich die WBV Reisbach vor, Stämme auszusortieren. Diese Stämme werden den Submissions-Käufern nicht zum Kauf angeboten. Ein Einhalten der obigen Kriterien ist keine Garantie, dass der Stamm zu Submission zugelassen wird. Es entscheidet allein der Verkaufsleiter (Geschäftsführer), welche Stämme akzeptiert werden. Aufgrund der Preisannäherung von Schnittholzmarkt und Brennholzmarkt werden, vor allem bei Esche und Buche, nur außergewöhnlich hochwertige Stämme bei der Submission den Käufern angeboten werden.

• Für Stämme, die nach der Qualitätskontrolle durch die WBV Reisbach, den Kriterien entsprechen und zur Submission zugelassen werden, wird ein Mindestgebot von 80 Euro netto pro Festmeter aufgerufen. Der Erlös von 80 Euro pro Festmeter netto wird dem Waldbesitzer zugesichert.

• Aussortierte Stämme werden nach der Ergebnisbekanntgabe, Montag, 12.02.2024, 12.00 Uhr, zu einem niedrigeren Preis verschiedenen Händlern angeboten. Die Preise werden zum gegebenen Zeitpunkt mit geeigneten Käufern ausgehandelt.

Sollten Sie als Eigentümer mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, müssen Sie bis Montag, 12.02.2024, 12.00 Uhr, bei der WBV Reisbach w. V. (Geschäftsstelle: Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach, Fax 08734/9395-129, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) schriftlich dagegen Einspruch einlegen.

Stämme, die nicht verkauft werden, müssen bis zur Abfuhrfrist: Montag, 01.04.2024, 18.00 Uhr, vom Eigentümer wieder abgeholt werden. Alle Stämme, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vom Lagerplatz abgeholt wurden, gehen automatisch in das Eigentum der WBV Reisbach über.

• Für jeden angelieferten Stamm muss die Submissionsgebühr bezahlt werden, auch wenn er nicht verkauft oder aussortiert wird.

Reisbach, 19. Oktober 2023 Gezeichnet: WBV Reisbach, w.V., i.V. aller teilnehmenden Waldbauernvereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften (Geschäftsstelle: Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach, Tel. 08734/9395128, Fax 9395129, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.wbv-reisbach.de)

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