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Aktuelles

Die Jahreshauptversammlung wird aufgrund der "Coronakrise" auf einen späteren Zeitpunkt verschoben

Details
Erstellt: 10. Januar 2020

Die Jahreshauptversammlung des Jahres 2021 muss leider aufgrund der aktuellen Coronakrise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wir werden Ihnen den neuen Termin rechtzeitig bekanntgeben. 

Neuer Mitarbeiter bei der WBV steht Waldbesitzern kostengünstig zur Verfügung

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Erstellt: 22. August 2019

Kromer M
Seit dem 15.August 2019 verstärkt sich das WBV-Team um einen weiteren Mitarbeiter. Der gelernte Forstwirt Matthias Kromer bereichert die umfangreichen Angebote der WBV an die Waldbesitzer um weitere wichtige Arbeitsbereiche. Herr Kromer, der sein Handwerk im Gräflichen Arco-Zinneberg`schen Forstamt Moos gelernt hat, wird sich vor allem um praktische Tätigkeiten, die rund um die Waldbewirtschaftung anfallen, kümmern.

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Er steht den Mitgliedern unserer WBV kostengünstig für Tätigkeiten rund um die Jungbestandspflege, Pflanzungen, Kulturpflege, und Wertastung zur Verfügung. Er kann auch unterstützend beim Holzeinschlag tätig werden. Diese Hilfeleistungen werden auf dem freien Markt kaum mehr angeboten.

Somit können wir als eine der ersten WBV`en unseren Mitgliedern derartige Dienstleistungen, die in diesen Zeiten des Umbruchs und der aufgrund der Borkenkäferkatastrophe sich verändernden Waldwirtschaft immer wichtiger werden, anbieten. Herr Kromer wird sich auch um die Waldpflegeverträge kümmern, denen wir nun in vollem Umfang gerecht werden können. Auch für Holzübernahmen wird der Forstwirt unseren Förstern im Außendienst zur Verfügung stehen.

Sollten Sie Hilfe bei der Waldarbeit benötigen oder Pflegemaßnahmen in Ihren Beständen durchführen wollen ( auch Zaunbau, Pflanzung etc. ), melden Sie sich gerne in der Geschäftstelle.

Förderung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung

Details
Erstellt: 16. Juli 2019

 

 

Am 27. Juni teilte Frau Forstministerin Michaela Kaniber den bayerischen Waldbesitzern die erfreuliche Nachricht mit, dass die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung nun mit bis zu 12 Euro pro Festmeter (FM) gefördert werden kann. Die Untere Forstbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster will nun den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern im Landkreis erörtern, unter welchen Voraussetzungen der Fördersatz von 12 Euro je Festmeter beantragt werden kann.

Um Probleme oder Missverständnisse bei der Antragstellung und Abwicklung der Förderung zu vermeiden, ist es grundsätzlich notwendig, die zuständige staatliche Revierleiterin bzw. den zuständigen staatlichen Revierleiter so früh wie möglich über die bevorstehende Antragstellung zu informieren. Sollte wegen aktuellem Borkenkäferbefall ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor der Antragstellung notwendig sein (Gefahr im Verzug), ist der Antrag während der noch laufenden Maßnahme umgehend nachzuholen. Bitte beachten Sie hier, dass eine Antragstellung nach dem Abschluss der Maßnahmen nicht möglich ist.

Gefördert werden insektizidfreie Bekämpfungsmaßnahmen, das heißt entweder Entrindung, Häckseln bzw. Mulchen oder die Zwischenlagerung von Schadholz auf einem geeigneten Lagerplatz, welcher mindestens 500 Meter vom nächstgelegenen Fichtenbestand entfernt liegen muss (eine der drei Maßnahmen). Die Fördervoraussetzungen bei den Bekämpfungsmaßnahmen sind:

- Bei dem Holzanfall muss es sich um gebrochenes (z. B. Schneebruch), geworfenes, oder bereits vom Borkenkäfer befallenes Holz handeln.
- Der Borkenkäfer darf aus dem Schadholz noch nicht ausgeflogen sein (Entwicklungsdauer ca. 6 Wochen).
- Die Bekämpfung muss waldschutzwirksam sein, das heißt effektiv und möglichst zügig erfolgen.
- Die angefallene Holzmenge muss nachgewiesen werden (z. B. über Klupplisten, Maschineneinsatzstunden o. ä.) und eindeutig dem Waldbesitzer zuordenbar sein. Eine Kennzeichnung durch den Antragsteller ist sinnvoll.
- Das Holz muss ca. 14 Tage (zu Kontrollzwecken) am Lagerplatz verbleiben. Ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig ( = insektizidfreie Bekämpfung).

Die von Frau Forstministerin Michaela Kaniber mitgeteilten 12 Euro je Festmeter ergeben sich dabei folgendermaßen:
Die betroffene Waldbesitzerinnen bzw. der betroffene Waldbesitzer erhält 5 Euro pro Festmeter für die insektizidfreie Bekämpfungsmaßnahmen (Entrindung, Häckseln bzw. Mulchen oder Zwischenlagerung) und 5 Euro pro Festmeter für die Organisation der Borkenkäferbekämpfung und die vorbereitenden Maßnahmen. Die Kombination aus insektizidfreier Bekämpfung und den notwendigen vorbereitenden Maßnahmen ergeben also 10 Euro je Festmeter Schadholz. Zusätzlich wird die Aufarbeitung des Kronenmaterials analog bezuschusst. Die Menge des Kronenmaterials wird dabei pauschal mit 20 % vom angefallenen Stammholz hergeleitet.

Um Ihnen die Herleitung des Fördersatzes von 12 Euro pro Festmeter Schadholz zu verdeutlichen, beachten Sie bitte folgendes Beispiel: In Ihrem Wald stehen 100 Festmeter mit Borkenkäfer befallenem Holz. Zu den 100 Festmetern Stammholz kommen 20 Festmeter (20 %) befallenes Kronenmaterial.

 100 FM Stammholz verbracht auf ein Zwischenlager mit je 5 €/FM = 500 €
 20 FM Aufarbeitung Kronenmaterial (Häckseln, Mulchen) mit je 5 €/FM = 100 €
 120 FM für die Organisation der Borkenkäferbekämpfung mit je 5 €/FM = 600 €

 Fördersumme bezogen auf 100 FM Stammholzanfall = 1200 € also 12 €/FM

Die rechtlich vorgeschriebene Bagatellgrenze für die Antragstellung ist 250 Euro. Daraus ergibt sich eine „Mindestmenge“ von 21 Festmetern Schadholz. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich bei der Verwertung des Stammholzes und der Aufarbeitung des Kronenmaterials der Fördersatz von 12 Euro je Festmeter beantragt werden kann. Zwischengelagertes Holz darf im Anschluss der Lagerung auch als Brennholz verwendet werden.

Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die für Sie zuständige Revierleiterin bzw. den für Sie zuständigen Revierleiter.

 

 

 

 

Neue Geschäftsstelle der WBV

Details
Erstellt: 12. April 2019

Seit dem 01.03.2019 befindet sich die Geschäftsstelle der WBV im eigenen Haus in Holzkirchen/Ortenburg.

Die neue Anschrift lautet:

Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V.

Gallaberg 1

94496 Holzkirchen

Tel.: 08542/89840-0

Fax: 08542/89840-29

Großer Brauner Rüsselkäfer Schaden und Bekämpfung

Details
Erstellt: 12. April 2019

Großer Brauner Rüsselkäfer - Schaden und Bekämpfung

In den letzten Wochen haben sich vermehrt Waldbesitzer in der Geschäftsstelle gemeldet, die Schäden an Ihren bis dato einwandfreien Nadelholzkulturen feststellten. Dabei handelt es sich um Fraßschäden des Großen Braunen Rüsselkäfers ( Hylobius abietis ). Bisher wurden die Jungpflanzen in der Baumschule in Pflanzenschutzmittel getaucht. Dies ist aus arbeitschutzrechtlichen Gründen ab jetzt nicht mehr möglich!

Lebensweise und Schaden

Der Große Braune Rüsselkäfer bewegt sich vor allem im Mai fliegend, in der übrigen Zeit träge laufend. Die Eier werden während der gesamten Vegetationsperiode, die von Mai bis September stattfindet, an Baumstümpfen abgelegt. Die daraus entstehenden Larven entwickeln sich im Bast der toten Stöcke, bzw. deren Wurzeln. Die Entwicklungsdauer vom Ei bis zum fertigen Käfer beträgt etwa 1 - 2 Jahre. Die Lebensdauer des Käfers etwa 2 - 3 Jahre. Ausschließlich der voll entwickelte Käfer verursacht die Fraßschäden. Er frisst das ganze Jahr über an der Rinde vor allem von Jungpflanzen. Besonders gefährdet sind demnach Aufforstungen mit Nadelgehölzen oder  deren Naturverjüngung. Wird dabei die Rinde auf großer Fläche zerstört oder geringelt, sterben die Pflanzen schnell ab. Der Höhepunkt der Fraßaktivität ist meist im Mai und Juni zu beobachten. Aber auch in den Folgemonaten bis September ist der Käfer aktiv. Betroffen sind alle Arten von Nadelgehölzen, er bevorzugt in gemischten beständen Fichte, Kiefer, Lärche und Douglasie. Der größte Schaden entsteht aber bei Reinaufforstungen mit Fichte. Ein Plus an Widerstandsfähigkeit ist bei Naturverjüngung zu beobachten. Eine massenhafte Vermehrung des Schädlings ist eben aufgrund seiner Fraßgewohnheiten nach größeren Schadensereignissen wie Sturm oder Schneebruch, bzw. Kahlschlägen nach Borkenkäferkalamität zu befürchten.

Maßnahmen zur Bekämpfung

1. Schlagruhe

Aufforstung von Kahlflächen erst nach 3 - 4 Jahren, da nach diesem Zeitraum kein bruttaugliches Material vorhanden ist. Ein natürlicher Rückgang der Rüsselkäferpopulation ist die Folge. Der Zeitraum verlängert sich, sollten in dieser Zeit weitere Bäume im Bereich absterben oder gefällt werden!

Vorteil: keine Kosten

Nachteile: Produktionsausfall; Bei zu früher Wiederaufforstung können trotzdem Schäden auftreten; Verunkrautung der Fläche

2. Fangrinden

Voll im saft stehende Rindenteile ( ca. 20X30 cm) werden Bast auf Bast gefaltet und mit Steinen beschwert auf die Fläche gelegt; diese Rinden sind für den Käfer attraktiver als Jungpflanzen; ca. 6 - 10 Fangrinden pro Hektar, angepasst an den Populationsdruck;

Arbeitsweise: Entfernen der Bodenvegetation , Beschweren der Rinde mit Steinen, Markieren mit Pflock wg. Wiederauffinden, Wöchentliche Kontrolle der Rindenteile am besten morgens, da die Käfer bei Kälte träge sind; Entfernen der Käfer; Eine Begiftung der Rindenteile ist möglich;

Fangrinden sind 2 - 4 Wochen lang fängisch; bei hohen Fangzahlen sollte zweite Aktion gestartet werden;

Vorteile: höhere Attraktivität als Forstpflanzen; im Fall von unbegifteten Fangrinden, kein giftiger Wirkstoff

Nachteile: relativ hoher Arbeitsaufwand; im Fall von begifteten Fangrinden, giftiger Wirkstoff

3. Chemische Bekämpfung

Jungpflanzen werden vor dem Setzen in ein zulässiges Pflanzenschutzmittel getaucht, über dem Tauchfass übergossen oder nach dem Setzen besprüht.

Vorteile: Tauchverfahren ist kostengünstig ( nur wenn nicht durch Erde verunreinigt!), Mittel wirksam auch gegen andere mögliche Schädlinge ( Kupferstecher)

Nachteile: Spritzverfahren ist teuer; Käfer sterben erst durch Fraß an Pflanzen ab, bei hohem Befallsdruck trotzdem Ausfälle; Wirkstoffe der Mittel sind giftig

 Merkblatt LWF "Großer Brauner Rüsselkäfer"

  1. Längenaushaltung Stammholz: Maximal 19 m
  2. Jahreshauptversammlung 2019 Freitag, 05.04.2019 Straubinger Wirt in Atzing
  3. Neue Telefonnummer und Adresse der Geschäftstelle ab 01.03.2019
  4. Neue Sprechzeiten Geschäftsstelle

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Aktuell

  • Seminarreihe für Waldbesitzende - Bildungsprogramm Wald 2026
  • Jahreshauptversammlung und Neuwahl der Vorstandschaft
  • Neue Hackmaschine Biber 84 ZK seit Juni im Einsatz

Dienstleistungen

  • Holzeinschlag
  • Holzverkauf
  • Pflanzung und Pflege
  • Forstpflanzenverkauf
  • Waldpflegeverträge


Geschäftsstelle
Gallaberg 1
94496 Holzkirchen


Büro Tel:  08542/8984-00

Handy Geschäftsführer: 0170/2140732

Handy Försterin Rehmund: 0160/8311300

Fax: 08542/89840-29

Email: wbv.vofgri@t-online.de

 

Sprechzeiten Geschäftsstelle
Montags bis Mittwochs 8:00h - 12:00h
Donnerstags 12:00h - 16:00h

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